Hinweisgebersystem bei Lindner Lohse Architekten BDA PartG mbB

Begriffsbestimmungen

Seit dem 17. Dezember 2021 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, anzuwenden. Sie wird seit dem 2. Juli 2023 durch das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen ergänzt (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG). Ziel der Richtlinie und des Gesetzes ist, Personen, die auf Verstöße hinweisen, vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.

Meldestelle bei Lindner Lohse Architekten BDA PartG mbB

Zur Umsetzung der Richtlinie und des Gesetzes haben Lindner Lohse Architekten BDA eine interne „Meldestelle Hinweisgeberschutz“ eingerichtet. Unser Unternehmen hat folgende Meldestellen-Beauftragte bestellt:

Ivonne Fischer-Krapohl
Westfalendamm 59
44141 Dortmund

Telefon: 0231-9122871
E-Mail: meldestelle@lindner-lohse-architekten.de

Die interne Meldestelle steht unseren Mitarbeitenden, Auftraggebern und Geschäftspartnern zur Meldung von wesentlichen bußgeldbewehrten oder strafrechtlich relevanten Verstößen zur Verfügung. Sie können schriftliche Hinweise persönlich übergeben in der Zeit von montags bis freitags von 9.00-16.00 Uhr.

Alternativ können Sie sich auch direkt per E-Mail an die Meldestelle unseres Unternehmens wenden. Kontakt: meldestelle@lindner-lohse-architekten.de. Wir werden jeden Vorgang sorgfältig prüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen einleiten.

Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität

  • der hinweisgebenden Person,
  • der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und
  • der sonstigen in der Meldung genannten Personen.

Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die für die Entgegennahme von Meldungen oder für das Ergreifen von eventuellen Folgemaßnahmen zuständig sind.

Um einen vertraulichen und gesicherten Dialog sicherzustellen, beachten Sie bitte auch unseren Datenschutzhinweis (Link zum PDF).

Selbstverständlich sind Sie in der Wahl des Meldeweges frei, ganz unabhängig davon, in welchem Verhältnis Sie zu Lindner Lohse Architekten BDA stehen. Wählen Sie den Weg, der für Sie am besten passt. Für Mitarbeiter empfehlen wir, zunächst das direkte Gespräch mit der Führungskraft oder der Meldestellen-Beauftragten für den Hinweisgeberschutz zu suchen, um Bedenken anzusprechen.

Hinweis auf externe Meldestellen

Es steht Ihnen frei, Ihre Meldung auch bei einer externen Meldestelle abzugeben. Diese Portale stehen Ihnen dafür zur Verfügung:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html

Bundesjustizamt
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Bundeskartellamt
https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/channels?id=bkarta&language=ger

Wir bitten Sie jedoch, sich bei Fragen oder Beschwerden zunächst an unsere interne Meldestelle zu wenden.